Wolf von Fabeck - 04.06.2021 - bitte F5 klicken

Emissionshandel

Ökonomen gehen von falschen Voraussetzungen aus


Wir müssen die Klimakatastrophe verhindern.

Deshalb brauchen wir eine "Energiewende" und die bedeutet schnellstmöglichen Umstieg auf hundert und mehr Prozent Solar- und Windenergie bei gleichzeitigem Ausbau von Stromspeichern und einem Ausbau der technischen Klimagasrückholung und klimaneutraler Verwendung der rückgeholten Klimagase in der Kohlenstoffchemie.

Unser Energiewende-Plan ist durch den Emissionshandel bedroht. Die Emissionshandel-Befürworter machen sich anheischig, das Klimaproblem in einer wirtschaftskonformen Art und Weise zu lösen. Doch hier unterliegen sogar gelernte Ökonomen einer gewaltigen Fehleinschätzung.

Es heißt dort, der Emissionshandel biete Anreize zur Verbesserung der Wirkungsgrade von Fossil-Anlagen und deshalb käme man letztendlich auch mit dem Emissionshandel bzw. der CO2-Bepreisung zum gewünschten Ziel, der Emissionsfreiheit.

Doch das ist eine grobe Fehlinformation: Emissionsfreiheit und guter Wirkungsgrad haben nichts miteinander zu tun.

Eine Solaranlage mag einen schlechten Wirkungsgrad haben, doch ist sie im Betrieb emissionsfrei.

      Hingegen:

Eine fossile Anlage mag einen ausgezeichneten Wirkungsgrad haben, sie hat aber trotzdem immer extrem hohe Emmissionen!
Sie haben richtig gelesen! Und diese Richtigstellung ist notwendige Voraussetzung für das Verständnis der folgenden kritischen Überlegungen:

Einer der prominentesten Befürworter eines reformierten Emissionshandels, der "Klimaökonom" Otmar Edenhofer will den Weiterbetrieb fossiler Anlagen durch eine grundlegende Reform des Emissionshandels klimafreundlicher gestalten.

Otmar Edenhofer im Interview zum Thema:
Edenhofer hat in einem Interview durch Tobias Schmidt (veröffentlicht am 29. u.30.Mai 2021) angedeutet, man müsse nicht nur die Stromerzeugung, sondern auch die Sektoren Transport und Gebäudewärme in ein System von CO2-Bepreisungen einbeziehen. Wörtlich: "das geht nur durch einen direkten Emissionshandel mit einer CO2-Obergrenze für die bislang ausgenommenen Sektoren."
Die Überschrift seines Beitrages lautete: Mit Verboten sehr sorgsam umgehen.

Konsequenterweise müsste Edenhofer allerdings neben den von ihm ausdrücklich erwähnten Sektoren Industrie, Stromsektor, Wärmeversorgung und Verkehr auch für alle anderen "Sektoren" besondere angepasste CO2-Obergrenzen einführen. Also für Chemieindustrie, Kühlhäuser, Wasserversorgung, medizinische Versorgung, Informationstechnik, Bergbau, Grundstoffindustrie, Schwerindustrie, Waffentechnik, Bauwesen, Transport, Verkehr usw. Für jeden dieser hier als Sektoren bezeichneten Bereiche wären besondere Obergrenzen notwendig. Es würde Überschneidungen geben und einen Regelwust.

Doch das Fatale beim Plan von Edenhofer wird sein, dass wie bereits erwähnt, in keinem einzigen dieser Fälle die erforderliche Nutzenergie emissionsfrei gewonnen werden kann. Es bleibt ein gewaltiger Sockel klimavernichtender Emissionen.
Das hier angestrebte Verfahren ist also nicht nur unübersichtlich sondern - schlimmer noch - im wesentlichen Kern wirkungslos.
Doch ist das ein ausreichender Grund, es zu verbieten?

Im folgenden sollen nun einige Argumente genannt werden, die sogar für ein gerichtliches Verbot des Emissionshandels sprechen - gleichgültig ob er modernisiert oder unverändert fortgesetzt wird.

  1. Energieanlagen-Betreiber erhalten das Recht, eine bestimmte Menge CO2 oder andere klimaschädliche Gase auszustoßen.

    Es ist angesichts der drohenden Klimakatastrophe ethisch und grundgesetzlich bedenklich, Verschmutzungsrechte zu gewähren, die das Klima weiter schädigen und damit insbesondere das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie Selbstbestimmung gefährden (Art. 2 GG). Insbesondere ist es bedenklich, weil es mit Sonnen- und Windenergie ausbaufähige und emissionsfreie Alternativen gibt.

  2. Emissionshandel legalisiert die Entnahme von fossilen Brennstoffen aus der Erdrinde

    Die fortlaufende Entnahme fossiler Brennstoffe aus der Erdrinde seit mehreren Jahrhunderten war und ist die Hauptursache für die Klimakrise. Die Fortsetzung dieses Verfahrens ist unverantwortlich.

  3. Emissionshandel kann keine wesentliche Verminderung der Emissionen bewirken.

    Wie bereits eingangs betont, lassen sich die Klimagasemissionen fossil betriebener Anlagen durch Verbesserung der Wirkungsgrade höchstens geringfügig verringern. Seit Erfindung der Dampfmaschine arbeiten Ingenieure an dieser Aufgabe. Die Wirkungsgrade werden allerdings nur noch geringfügig besser, und die Kohlenstoffatome der fossilen Brennstoffe wollen überhaupt nicht verschwinden.

    Emissionshandel kann nicht verhindern

  4. Die Kontrollmechanismen des Emissionshandels lassen sich leicht umgehen.

    So können im internationalen Emissionshandel spottbillige Verschmutzungsrechte des Auslandes genutzt werden. Auch wird die Kontrolle der Emissionen vielfach nicht ernst genommen, weil gerade im Umfeld der Energiewirtschaft auch in Deutschland die Leugnung des menschengemachten Klimawandels zum guten Ton gehört.

  5. Emissions-Einsparungen, die durch Bau von Wind- und Solaranlagen glücklicherweise erreicht worden sind, werden durch den Emissionshandel wieder zunichte gemacht, weil im Emissionshandel jede Senkung der Gesamtemissionen zur Verbilligung der Verschmutzungsrechte führt.

Fazit:
Mit Emissionshandel sind keine wesentlichen Emissionseinsparungen zu erreichen.
Wenn Deutschland hingegen im nationalen Bereich die Energiegewinnung erfolgreich auf Sonnen- und Windenergie umstellt, und dabei noch beschäftigungspolitische Vorteile erzielt, so ist das ein Beispiel, das in anderen Ländern der Welt zur Nachahmung anregt. Nichts ist ermutigender als die ersten Erfolge.

Die Welt braucht keine Verbesserung eines unbefriedigenden Verfahrens sondern die eingangs geschilderte Energiewende.
Diese zu erreichen, darauf sollte fortschrittliche Politik ihren Schwerpunkt legen, notfalls auch mit Hilfe von Gerichtsverfahren!


Hier finden Sie eine englisch-sprachige Version dieses Beitrages