Stellungsnahme des Einzelklägers Wolf von Fabeck
zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts



Das Bundesverfassungsgericht hat am 29.04.2021 vier Klimaklagen für teilweise begründet erklärt. Dazu die Stellungnahme von Wolf von Fabeck:

Bei allem Jubel über einen juristischen Teilerfolg in "unserer" Verfassungsbeschwerde dürfen wir nicht den Kontakt zur naturwissenschaftlichen Realität verlieren.
Es gibt längst kein "Treibhausgas-Budget" mehr, das wir - nach Ansicht der Verfassungs-Richter - noch nutzen könnten. Im Gegenteil!
Wenn es der Menschheit nicht gelingt, die Treibhausgase schneller aus der Atmosphäre zu holen als sie sich bereits schon jetzt aufgrund einiger überschrittener Kipppunkte von ganz alleine bilden, z.B. der Methangasausstoß aus den auftauenden Permafrostgebieten, dann wird uns die Klimakatastrophe den Garaus machen.
Die Klimaforschung kann schon jetzt nicht mehr mit Sicherheit vorhersagen, ob - und unter welchen Umständen - eine Rückkehr in ein stabiles Klimageschehen noch möglich ist.
Unsere einzige Chance: Die Klimagase aus der Atmosphäre zurückzuholen, schneller als die verheerenden positiven Rück- und Mitkopplungen neue Klimagase bilden können.