Wolf von Fabeck 21.06.2020

Ziel der SFV-Verfassungsbeschwerde

Geht es dem SFV um die Erfüllung des Pariser Abkommens oder um den Schutz des Grundrechts auf Leben und Gesundheit?

Zweihundert Jahre bedenkenlose CO2-Emissionen ungeschehen machen??
Überlegungen im Zusammenhang mit dem Klimaschutzgesetz vom 18. Dezember 2019



Das Ziel des Pariser Abkommens

Im Pariser Abkommen vom 12.12.2015 verpflichteten sich die Unterzeichner zu Anstrengungen, die den Anstieg der Globaltemperatur (gegenüber ihrem vorindustriellen Wert vor 200 Jahren) auf weniger als + 2 Grad, möglichst sogar auf nur + 1,5 Grad beschränken sollen.

Die Formulierungen dieses Abkommens berücksichtigen allerdings die naturwissenschaftlichen Notwendigkeiten nicht. Es werden die erforderlichen Maßnahmen nicht im Klartext genannt und die Verantwortlichkeit der Energiewirtschaft bleibt unerwähnt.

Dies soll im Folgenden gezeigt werden.

Den oben genannten paris-vertrags-konformen Temperaturbereich (weniger als + 2 Grad, möglichst sogar nur + 1,5 Grad) bezeichne ich im Folgenden als "Paris-Temperatur"

Eine Temperatur-Erhöhung zwischen + 1,5 und + 2,0 Grad darf keinesfalls zum Dauerzustand werden!

Wie wenig wünschenswert + 1,5 Grad bis + 2,0 Grad als Dauerzustand wäre, zeigt folgende Überlegung: Schon jetzt (bei einer Globaltemperaturerhöhung von "nur" + 1,3 Grad) kommt es zu Dürreschäden und lodernden Vegetationsbränden weltweit. Die nahezu unstillbaren Buschbrände in Australien zum Jahreswechsel 2019/2020 sind eine drohende Warnung! Die abgestorbenen Wälder im Harz und im Osten Deutschlands warten nur noch auf den nächsten zündenden Funken.
Schon jetzt nehmen die Ernteerträge deutlich ab. Flüsse, Bäche, Teiche und Seen, sogar der Aralsee trocknen aus.
70.000 Hitzetote in Westeuropa im Sommer 2003 oder das Hochwasser im Sommer 2010 in Pakistan, das schätzungsweise 20 % des Landes unter Wasser setzte, fast 2000 Tote verursachte, und etwa 20 Millionen Menschen betraf oder Hurricans mit bisher nie dagewesenen Windgeschwindigkeiten oder Tornados, die sogar Betonbunker zerstören können, zeigen verschiedene Extremereignisse, die die Klimakatastrophe bereit hält.

Die Temperatur darf nach Erreichen des in Paris vereinbarten Temperaturbereiches nicht weiter ansteigen sondern muss schnell sinken.

Physikalische Ursache für den Temperaturanstieg ist der CO2-Gehalt der Atmosphäre. Zu Beginn der Industrialisierung betrug der CO2-Gehalt etwa 280 ppm und die Globaltemperatur war lebensfreundlich. Inzwischen ist durch die zweihundertjährige bedenkenlose Nutzung fossiler "Brennstoffe" der CO2-Gehalt extrem angestiegen, sogar über 410 ppm, und dies führt zu einem galloppierenden Globaltemperatur-Anstieg.
Dramatischer CO2-Anstieg - dargestellt in der Keeling-Kurve. (hier klicken)
Bereits ein CO2-Gehalt der Atmosphäre von mehr als 280 ppm führt zu einem Anstieg der Globaltemperatur. Ein steigender CO2-Gehalt ist noch schlimmer und ein beschleunigt ansteigender CO2-Gehalt führt direkt in die Katastrophe. Es erscheint schon reichlich naiv, anzunehmen, dass 200 Jahre bedenkenlose "Entsorgung" der anfallenden CO2-Mengen aus Hochschornsteinen in die Atmosphäre durch bloße Verminderung der CO2-Emissionen ungeschehen gemacht werden können.

Die Globaltemperatur je nach dem CO2-Anteil der Atmosphäre - Tendenzen
 
Nebenstehende Skizze zeigt nicht die Ursache, sondern deutet verschiedene Möglichkeiten an, wie sich die Globaltemperaturen weiter entwickeln könnten oder auch nicht.
Temperatur-Tendenzen. Der weitere Anstieg der Temperatur lässt sich nur stoppen, wenn der CO2-Gehalt der Atmosphäre durch Klimagas-Rückholung blitzschnell unter den vorindustriellen Stand von etwa 280 ppm vermindert wird, was wohl die einzige naturwissenschaftlich denkbare Möglichkeit ist, die finale Katastrophe zu vermeiden, die alles Leben auf unserem Planeten auslöschen würde.

Aus dem Parisabkommen lässt sich das ohne Kenntnis der Naturgesetze nicht herleiten!

Die Bundesregierung ignoriert die Notwendigkeit der Klimagasrückholung

Im Klimaschutzgesetz vom 18.12.2019 werden allen Sektoren weit über das Jahr 2029 hinaus noch weitere Klimagas-Emissionen zugestanden. Von Rückholungen ist nicht die Rede.

Symptom, Diagnose, Therapie - Die Suche nach der Ursache oder dem Verursacher

Der Anstieg der Globaltemperaturen ist nur ein Symptom, ähnlich wie der Fieberschub bei einer Erkrankung. Erst eine erfolgreiche Diagnose erlaubt einen Blick auf die Ursache - genauer auf den Verursacher. Und daraus ergibt sich dann die Therapie.

Wenn diese Schrittfolge sorgfältig durchgeführt würde, so stieße man auch hier auf den Haupt-Verursacher, die Energiewirtschaft. Sie ist es, die trotz drohender Gefahren für Menschheit, Tier- und Pflanzenwelt das Aufwachsen der dezentralisiebaren Erneuerbaren Energien Sonne- und Windenergie weiterhin blockiert und sabotiert. Ihr Ziel ist die Maximierung ihrer Gewinne durch Unterdrückung jeglicher Konkurrenz

Die Bundesregierung ist nicht bereit, die Energiewirtschaft des Landes unter Kontrolle zu halten

Im Klimaschutzgesetz vom 18. Dezember 2019 behandelt die Bundesregierung den größten Klimagas-Emittenten des Landes, den Sektor Energiewirtschaft besonders zuvorkommend. In der Zeit von 2022 bis 2029, in der allen übrigen Sektoren genau ausgearbeitete Emissionsminderungen vorgeschrieben werden, werden der Energiewirtschaft keine Forderungen auferlegt. Es wird lediglich untersagt, dass die Emissionen weiter steigen. Sie müssen sinken, heißt es - um wieviel ist nicht gesagt.

Genügt es, in der SFV-Verfassungsbeschwerde zu fordern, dass das Parisabkommen erfüllt wird?

Nicht der Temperatur-Stopp beim Erreichen des (unerträglichen!) Paris-Temperatur-Bereichs ist zu fordern, sondern ein Stopp der weiteren CO2-Emissionen und schnellstmögliche Rückholung der Klimagase aus der Atmosphäre. Die wörtliche Erfüllung des Parisabkommens reicht nicht aus, denn sie lässt offen, was eigentlich zu tun wäre.
Zwar wäre es in prozesstaktischer Hinsicht aussichtsreicher, formal die Erfüllung eines internationalen Vertrages zu fordern. Doch es geht um mehr: Bewahrung des Grundrechts auf Überleben und körperliche Unversehrtheit. Dafür muss die schlichte Beachtung der Naturgesetze eingefordert werden.