Wolf von Fabeck - 16.02.2022

Anstiften zur Verharmlosung des Klimawandels wäre strafbar, wenn diese Verharmlosung als Verbrechen zählt

Ausgewählte Kapitel bitte anklicken:
  1. Fortschritte der Ethik verlangen weitere Anpassung des Strafrechts
  2. Beispiel für Klimaschädigung durch Verharmlosung des Klimawandels
  3. Paris 2015: Fossilnutzung gefährdet das Überleben der Menschheit
  4. Pariser Klimaschutz-Beschlüsse nicht ausreichend
  5. Überraschende Zunahme von Solaranlagen alarmierte die Energiekonzerne
  6. Papst Franziskus in Sorge um das gemeinsame Haus
  7. EIKE e.V. betreibt Verharmlosung des Klimawandels geschäftsmäßig
  8. Welche Voraussetzung muss primär erfüllt sein, damit Klimaverharmlosung verboten werden kann?











1. Fortschritte der Ethik verlangen jeweils weitere Anpassung des Strafrechts

Änderungen der Wertmaßstäbe hat es mit dem Fortschreiten der Zivilisation immer wieder gegeben, z.B. das Ende der Sklaverei, die Gleichberechtigung der Farbigen, die Gleichberechtigung der Frauen, das Lebensrecht der Ungeborenen, Ablehnung der Duelle mit tödlichen Waffen, Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung. Es handelte sich letztlich immer auch um eine Änderung der Ethik!
Viele Werteänderungen fanden schließlich ihre Berücksichtigung in den Strafgesetzen. Die dort angebotene Palette von Strafen ermöglichte es den Gerichten, die Einhaltung der neuen ethischen Normen schneller durchzusetzen.

Beispiel: Wer heutzutage in Deutschland Sklaven hält oder verkauft, wird nach § 232 StGB bestraft  (je nach Schwere der Tat mit mindestens 6 Monaten und höchstens 10 Jahren Haft).
Aber wie schädigen Menschen das Klima und was soll mit denen geschehen? Darum geht es in den nächsten Kapiteln












2. Beispiel für Klimaschädigung durch Verharmlosung des Klimawandels

Greenpeace-Aktivistin erlebt Klimalügen hautnah Eine empörende YouTube-Aufzeichnung! Empörend sind auch viele der darauf folgenden YouTube-Kommentare, aus denen ersichtlich wird, wie weit verbreitet die Vorurteile gegen die Klimawarner sind.










3. Paris 2015: Fossilnutzung gefährdet das Überleben der Menschheit

Offenbar ist die Zeit reif für eine Weiterentwicklung der Klima-Ethik. Am 12. Dezember 2015 demonstrierten die Teilnehmer an der Klimaschutzkonferenz von Paris endlich einen Wandel in den internationalen Wertmaßstäben zum Klima. Die Staatengemeinschaft erkannte - 33 Jahre nach den ersten firmen-internen Warnungen bei der US Ölfirma Exxon - an, dass der Klimawandel die Menschheit gefährdet und ging davon aus, dass Nutzung der fossilen "Brennstoffe" die Ursache war. Die Konferenzteilnehmer beschlossen, dass die Globaltemperaturen höchstens um 2 Grad, möglichst aber nicht über 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Temperaturniveau ansteigen dürften. Darüber wurde Einigkeit erzielt.











4. Pariser Klimaschutz-Beschlüsse nicht ausreichend


Dass die beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichen würden, war der breiten Öffentlichkeit damals noch nicht so bewusst.
Die Mehrheit beruhigte sich mit folgendem Gedankengang: "Die Temperaturen steigen ja nur ganz langsam an, vielleicht 0,1 Grad jährlich. Da haben wir noch fast 20 Jahre genügend Zeit für Gegenmaßnahmen."
   Doch der Temperaturanstieg erfolgt nicht gleichmäßig sondern immer stärker pulsierend, wie die untenstehende Skizze andeutet.
  Wenn die einzelnen Hitzewellen länger als einen Tag und auch noch die ganze folgende Nacht über dauern, dann kann man nachts nicht mehr die Wohnung abühlen lassen. Ohne Klimaanlage und ohne funktionierende Stromversorgung kommt es dann zu extremen Problemen.










5. Überraschende Zunahme an Solarstromanlagen in Deutschland

Jede Minute eine neue Solarstromanlage in Deutschland
Die überraschende Zunahme an Solarstromanlagen - nach dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 in Deutschland - alarmierte die fossilen und atomaren Energiekonzerne.
Die erkannten rasch, dass die Nutzung von Wind- und Sonnenenergie in lohnendem Maßstab zukünftig nur noch den Eigentümern von Grundstücksflächen möglich sein würde, also den Landwirten, den Forstwirten, den Wohnungsgesellschaften, den privaten Hausbesitzern, den Kleingartenbesitzern, nicht aber ihnen selbst, den Energiekonzernen.
Windkraftanlagen würden sie bald nur noch offshore oder auf ihren Abraumhalden errichten können und Solaranlagen vielleicht in ihren Braunkohlegruben. Die Nutzung der fossilen Stoffe jedenfalls hätten sie bald schon aus Klimaschutzgründen aufgeben müssen.
Da konnten natürlich schon Fragen aufkommen wie: Ist der Klimawandel eigentlich wirklich soo gefährlich??











6. Papst Franziskus in Sorge um das gemeinsame Haus

Eine vom Glauben an eine göttliche Schöpfung getragenen Position vertritt Papst Franziskus, in der er für gläubige und für nicht gläubige Menschen begründet, warum wir unsere Lebensweise mit Rücksicht auf alle Mitmenschen umstellen sollen.
Auch falls eine solche Begründung nicht mit Rücksicht auf alle(!) Mitmenschen überzeugen mag, so überzeugt sie doch wenigstens mit Rücksicht auf uns selber und auf unsere Lieben.

Es folgt ein Link zum Volltext (171 Seiten) "Vollständiger Text 171 Seiten - Enzyklika LAUDATO Si' vom Mai 2015 über die Sorge für das gemeinsame Haus "












7. EIKE e.V. leugnet den wissenschaftlichen Konsens über die Entstehung des menschengemachten Klimawandels.

"Nicht unser Klima, sondern unsere Freiheit ist bedroht"
Umfangreiche weitere Informationen finden sich bei Wikipedia.
Entscheidend ist das Ziel der Gruppe: die weitere Nutzung von fossilen Energien und die Verharmlosung des Klimawandels.












8. Welche Voraussetzung muss primär erfüllt sein, damit Klimaverharmlosung verboten werden kann?

Klimaverharmlosung hat letztlich Auswirkungen, die noch schlimmer sind als die der sogenannten "Straftaten gegen das Leben" im Deutschen Strafgesetzbuch.
Zur Verhinderung von Verbrechen gibt es strafbewehrte Verbote: Die Planung muss verboten werden, die Ausführung muss verboten werden und die Verharmlosung gehört ebenfalls verboten. Aber zuerst muss die Verharmlosung des Klimawandels überhaupt einmal als Verbrechen angesehen (anerkannt) werden. Um diesen noch fehlenden Schritt geht es jetzt!

Schon das Verharmlosen des Klimawandels müsste als Verbrechen angesehen werden - damit auch das Anstiften dazu als Straftat zählt!

Wir dürfen bei der aufgeregten Diskusssion das Ziel nicht aus den Augen verlieren. Es geht nicht darum, gedankenlose "Mitläufer" zu verfolgen oder Stammtischdiskussionen zu unterbinden, sondern es geht darum, weitere Klimagas-Emissionen zu unterbinden. Die mörderische Gefährlichkeit der Emissionen muss dafür öffentlich deutlich gemacht werden.
Von Hans-Josef Fell stammt dazu folgender Kommentar:
"Strafbewehrung per Gesetz für Klimasünder wäre längst angebracht."